Mietbedingungen

 

Für eine Buchung benötigen wir Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Reservierungsbestätigung. Auf der Reservierungsbestätigung ist unsere Bankverbindung und ein Anzahlungsbetrag von 25% des Mietpreises eingetragen. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung erfolgen. Sollte die Anzahlung nicht rechtzeitig bei uns eingehen, können wir die Reservierung nicht aufrecht erhalten und müssen den Zeitraum leider wieder frei geben.

 

Wir nehmen eine Kaution, in Höhe von 120,- €,  die Sie nach ihrem Aufenthalt, abzüglich der verbrauchten Nebenkosten, wieder zurück bekommen. (Für Rücküberweisungen außerhalb Deutschlands müssen wir leider Gebühren erheben, da unser Geldinstitut uns diese berechnet. Vielen Dank für ihr Verständnis)  Energie-und Heizkosten werden nach Verbrauch berechnet, 0,35 € pro kWh und Wasser 10,50 € pro m³.

Restzahlung, Endreinigung und Kaution:  4 Wochen vor Anreise

Kurtaxe bei Ankunft: 1,90 € pro Person u. Nacht, Kinder von 6-17 Jahren 0,95 €, 

unter 6 Jahren frei.

 

                           Anreisetag:  Samstag, Uhrzeit ab 17.00 Uhr

                           Abreisetag:  Samstag bis 10.30 Uhr

                                                   

 

Zahlungsmöglichkeiten

Barzahlung

Überweisung

                 

 

 

     Anmerkungen

 

  Erstausstattung: Bettwäsche und Handtuchpaket inkl.

 

In der Küche befinden sich Geschirrtuch sowie Spülutensilien.

Zusätzliche Handtücher können für 5,- € pro Person und Bettwäsche für 7,- € pro Person bestellt werden.

 

Kaminholz kann für 4,50 pro Sack bei uns bestellt werden

 

Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

 

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

Sorgfältiger Gebrauch

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frisst- und entschädigungslos auflösen.

 
Rückgabe des Mietobjektes


Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem, besenreinem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Benutztes Geschirr, Lebensmittelreste, volle Mülleimer oder Mülltüten und Unrat gehören nicht zu Endreinigung und sind bitte vor Abreise selbst zu entrichten!


Stornierung / Aufenthaltsabbruch

 

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der zu denselben Konditionen in den Vertrag eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (außer Endreinigung und Kaution) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

 

Kündigung

 

Bis 9 Wochen vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises, bis 5 Wochen vor 

 Mietbeginn: 40 % des Mietpreises bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80 % des

 Mietpreises später als 2 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.


     Höhere Gewalt usw.
 


Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung
ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.